Hauptaugenmerk der Kleinen Anfrage liegt daher darauf, dass das Arbeitszeitgesetz ein Arbeitsschutzgesetz ist. Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießt oberste Priorität und darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen gefährdet werden. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) sieht die Ausweitung der Arbeitszeit kritisch. Prof. Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV, betont: „Sowohl hinsichtlich der täglichen als auch der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es deutliche Belege, dass ein Anstieg der Arbeitszeit mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergeht. Konkret heißt das: Wer mehr als acht Stunden am Tag arbeitet, lebt gefährlicher.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/004/1900499.pdf
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