Es ist zu begrüßen, dass der Arbeitsmarkt für Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union geöffnet wird. Diese Öffnung ist richtig und wichtig, muss aber nach dem Grundsatz „Gute Arbeit für alle“ erfolgen. Aus diesem Grund ist der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung abzulehnen, denn er bedient einseitig Interessen von Unternehmen und deren Verbänden. Fachkräfteeinwanderung wird so dazu missbraucht, die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und einen Unterbietungswettbewerb zu befördern. Das geht zu Lasten der Beschäftigten – egal welcher Herkunft – und zu Lasten der Arbeitsbedingungen. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, den Arbeitsmarkt besser zu regulieren, um Konkurrenz und Unterbietung durch Fachkräfteeinwanderung zu verhindern. Zentral dabei ist es, die Tarifbindung zu stärken. Denn Tarifverträge verhindern, dass die Konkurrenz zwischen den Betrieben zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen ausgetragen wird. Darüber hinaus sind alle Formen prekärer Beschäftigung einzudämmen, um Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu beenden.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022