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Matthias W. Birkwald

Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabis-Agentur

Kleine Anfrage von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

01.03.2018

Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft, das den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen regelt. Bedingung für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln ist die Einschätzung des behandelnden Arztes, dass diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Einrichtung einer Cannabis-Agentur, die den Anbau für therapeutische Zwecke genehmigt und reguliert. Das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis für den Zeitraum 2019 bis 2022 ist bereits beendet.  der Zwischenzeit soll der Bedarf an medizinischem Cannabis durch Importe gedeckt werden. Gegen das Ausschreibungsverfahren ist nun ein gerichtliches Verfahren anhängig, welches das Vorhaben, dass spätestens im Jahr 2019 Cannabis in Deutschland angebaut werden soll, offenbar in Gefahr bringen wird.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/012/1901230.pdf