Durch die Satzungssitzverlegung und die daraus resultierende Umgehung der Mitbestimmung verschiebt sich aus Sicht der Fragesteller das Machtungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit noch mehr in Richtung Kapital. In bestehenden Mitbestimmungsgremien nach deutschem Recht kann die Kapitalseite der Arbeitnehmerbank jederzeit damit drohen, die Rechtsform zu wechseln und damit der Mitbestimmung nach deutschem Recht ein Ende zu setzen. Auch Unternehmen, bei denen das Erreichen der Schwellenwerte für die Gründung eines Aufsichtsrates ansteht, können dies zu Lasten der Beschäftigten verhindern, indem sie ihre Rechtsform ändern. Inwiefern diese Möglichkeit genutzt wird, welche Folgen dies hat und welche Strategien die Bundesregierung verfolgt, um Mitbestimmungsumgehung zu verhindern, möchten die Fragesteller mit der Anfrage herausfinden.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901346.pdf
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