Im Jahr 2018 finden vom 1. März bis 31. Mai Betriebsratswahlen statt. Die betriebliche Mitbestimmung ist als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung unverzichtbar. Sie sorgt aus Sicht der Fragestellenden dafür, dass Demokratie und Mitbestimmung nicht am Betriebstor enden. Und sie setzt der kurzfristigen Profitlogik der Unternehmen eine langfristige und nachhaltige Betriebs- und Personalpolitik entgegen, die sich nicht nur positiv für die Beschäftigten, sondern auch für die Unternehmen auswirken kann.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/015/1901512.pdf
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