Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, Alterungsrückstellungen aufzubauen, um künftige Kostensteigerungen durch die höhere Krankheitswahrscheinlichkeit im Alter abzufedern. Wenn sich getroffene Annahmen deutlich ändern, müssen die Versicherungsunternehmen eine Neuberechnung der Tarife vornehmen. Diese steht nun im branchenweit kalkulierten Männertarif im Standardtarif an. Bei der Neuberechnung der Tarife wird auch der zu erwartende Zinssatz branchenweit kalkuliert. Der Rechnungszins für den Männertarif im Standardtarif wird derzeit an den zu erwartenden Zinssatz angepasst. Wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt ist mit einer deutlichen Senkung des Rechnungszinses zu rechnen. Dies hätte – wie bei den konventionellen Tarifen – Beitragserhöhungen für alle im Standardtarif versicherten Personen zur Folge. Da diese Personen in den Standardtarif wechselten, um ihre Beiträge noch zahlen zu können, treffen sie Beitragserhöhungen besonders hart.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902646.pdf
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022