Mit der Kleinen Anfrage soll verdeutlicht werden, dass der gesetzliche Mindestlohn existenzsichernd sein soll, eine armutsfeste Rente garantieren und sicherstellen, dass auch die unteren Lohngruppen – die besonders auf den Mindestlohn angewiesen sind – nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden.
Ein menschenwürdiges Existenzminimum soll laut Bundesregierung durch die anerkannten Gesamtbedarfe der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet werden.
Nach diesem Verständnis der Bundesregierung, sollte der Mindestlohn zumindest das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum nach dem SGB II decken.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903415.pdf
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