Viele Beschäftigungsverhältnisse sind nicht mehr dem Normalarbeitsverhältnis zuzurechnen, sondern werden als atypisch bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Teilzeitarbeitsverhältnisse, befristete Beschäftigung, Leiharbeit oder Minijobs. Wie viele der Neueinstellungen in ein atypisches Arbeitsverhältnis erfolgen, gibt Auskunft darüber, wie der Arbeitsmarkt verfasst ist, welche Chancen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger haben und welche Chancen, aber auch Gefahren mit einem Jobwechsel oder dem Arbeitsplatzverlust verbunden sein können. Mit der Kleinen Anfrage wird die Bundesregierung darüber befragt, wie die Praxis der Unternehmen bei den Neueinstellungen ist.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904046.pdf
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022