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Matthias W. Birkwald

Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit

Kleine Anfrage von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

03.08.2018

Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert. Dieses gilt nun seit April 2017. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE  an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden, zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte von Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde. Auch wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt.

Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/041/1904148.pdf