Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung:
1. Inwiefern können sensible Gesundheits- und andere Sozialdaten von Versandapotheken legal weitergegeben werden, wenn dem nicht zuvor ausdrücklich widersprochen wurde?
2. Inwiefern sind IP-Adressen in Kombination mit bestimmten bestellten oder angesehenen Produkten (z. B. Arzneimitteln) nach Ansicht der Bundesregierung als personenbezogene Gesundheitsdaten anzusehen?
3. Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Versandapotheken bezüglich der Information der Kundinnen und Kunden über die Datenweitergabe an Dritte und der Widerspruchsmöglichkeiten?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907831.pdf
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