Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Rehabilitierung und auf Entschädigung nach den §§ 3 und 5 StrRehaHomG sind seit dessen Inkrafttreten bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung eingegangen?
2. Wie viele dieser Anträge nach den §§ 3 und 5 StrRehaHomG wurden jeweils von Verurteilten bzw. von deren Angehörigen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 StrRehaHomG gestellt?
3. Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung Entscheidungsverfahren nach den §§ 3 und 5 StrRehaHomG ab Eingang durchschnittlich?
4. Wie viele Anträge auf Rehabilitierung nach § 3 StrRehaHomG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung positiv beschieden?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900950.pdf
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