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Matthias W. Birkwald

Ghettoliste des Bundesministeriums der Finanzen und Probleme von Sinti und Roma bei Beantragung der Ghettorente

Kleine Anfrage von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

19.04.2018

Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung:

1. Welche Definition des Begriffs „Ghetto“ liegt der Entscheidungspraxis der DRV sowie des BADV jeweils zugrunde, und auf welcher Grundlage wurde die entsprechende Definition jeweils erstellt?

2. Inwiefern hält die Bundesregierung an den auf Bundestagsdrucksache 18/6493 angeführten Kriterien für ein Ghetto fest (Absonderung, Kon-zentrierung, internierungsähnliche Unterbringung), bzw. wann hat sie diese geändert, bzw. wann und warum hat sie weitere Kriterien (etwa, ein Ghetto müsse innerhalb einer Ortschaft liegen) hinzugefügt?

3. Inwiefern stützt sich die Bundesregierung in ihrer Definition des Begriffs Ghetto auf den Verlauf von Beratungen des Deutschen Bundestages oder Drucksachen des Deutschen Bundestages?

4. Inwiefern stellen aus Sicht der Bundesregierung die im Deutschen Reich ab 1935 für Sinti und Roma errichteten kommunalen Zwangslager Ghettos im Sinne des ZRBG dar?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/019/1901998.pdf