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Matthias W. Birkwald

Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte Pflege

Kleine Anfrage von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

16.05.2018

Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung:

1. Ist es das Ziel der Neuregelung von § 137i SGB V, wie in der Gesetzesbe-gründung genannt, dass darauf abgezielt wird, „gefährlichen Situationen in der pflegerischen Versorgung entgegenzuwirken“ und dass „das Auftreten unerwünschter Ereignisse nach Möglichkeit verhindert werden“ soll?

2. Ist es das Ziel der Regelung, eine bedarfsgerechte Versorgung auf dem Stand der medizinischen Erkenntnisse sicherzustellen?

3. Warum geht die Bundesregierung bei der Pflege im Krankenhaus nach SGB V anders vor als bei der Altenpflege nach SGB XI, wo zur Ermittlung des erforderlichen Personaleinsatzes für bedarfsgerechte Pflege die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung eines Personalbemessungsinstruments in Auftrag gegeben wurde?

4. Kann eine bedarfsgerechte Versorgung mit dem Perzentil-Ansatz verwirklicht werden?
Wenn ja, wie hoch müsste dieser gewählt werden?

5. Kann in Krankenhäusern, die nach dem Perzentil-Ansatz eine Aufstockung ihres Personals vornehmen müssen, eine Pflegepersonalausstattung geschaffen werden, die vermeidbare Patientengefährdung tatsächlich nach Möglichkeit ausschließt?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902453.pdf