Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregiergung:
1. Wie viele Busse wurden mit der vom PBefG geforderten technischen Ausstattung (§ 42b PBefG) nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2016 zugelassen?
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ab dem 1. Januar 2020 die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 42b PBefG i. Verb. mit § 61 Absatz 3 PBefG von allen Fernbussen vollständig erfüllt werden?
3. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben des § 42b PBefG ergreift die Bundesregierung?
4. Was passiert bei einem Verstoß gegen die Auflage in § 42b PBefG, und wie viele Verstöße gegen § 42b PBefG sind der Bundesregierung bekannt?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/035/1903598.pdf
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