Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung:
1. Welche Vorschriften gelten im Bereich der Bundesministerien für die Dokumentation solcher Fälle, in denen eine Stellungnahme eines externen Dritten bei der Erstellung eines Gesetzentwurfes im federführenden Bundesministerium positiv berücksichtigt wird?
2. Welche Vorschriften gelten im Bereich der Bundesministerien für dienstliche Kontakte der Beamtinnen und Beamten der Bundesministerien mit externen Dritten im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen, etwa vor dem Hintergrund der allgemeinen Korruptionsprävention?
3. Welcher Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit auf Bundesratsdrucksache 281/18 beruht ggf. auf welchem konkreten Vorschlag bzw. welcher konkreten Stellungnahme, die im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist?
4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs beruht ggf. auf welchem konkreten Vorschlag bzw. welcher konkreten Stellungnahmen, die außerhalb der so genannten Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist?
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/041/1904184.pdf
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