Heute jährt sich das Bombardement von Kundus zum zehnten Mal. Aus diesem Anlass haben meine Bundestagskollegin, Christine Buchholz, zusammen mit Alexander S. Neu sechs Einzelfragen an die Bundesregierung gerichtet, um mich nach dem Stand der Aufarbeitung und der Anerkennung der Rechte der Opfer zu erkundigen.
Gerne veröffentliche ich die Antworten der Bundesregierung, sowie die Auswertung von Christine Buchholz dazu.
Die Bundesregierung verteidigt den Angriff als „legitim“, verweigert weiterhin jede Entschädigungszahlung und hat keinerlei eigene Anstrengungen unternommen, um auch nur die genaue Zahl der Opfer festzustellen. Es sind keine Gedenkaktivitäten geplant.
Die Bundesregierung hat keinen Kontakt zu den Opferfamilien gehalten.
Kurzum: Ihr sind die Opfer und Hinterbliebenen des Krieges in Afghanistan gleichgültig.
Gestern hat es im Bundestag dazu eine Pressekonferenz mit Reiner Braun von IALANA und Karim Popal, Anwalt der Hinterbliebenen, gegeben.
Er erklärte, dass der Fall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Behandlung angenommen worden ist.
Die Opfer von Kundus dürfen nicht vergessen werden.
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