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Matthias W. Birkwald

Fraktion vor Ort: Antikommunismus und Recht, das KPD Verbot und die Folgen

Impressionen von der Veranstaltung

31.10.2019

Ein öffentlicher Brief des ausscheidenden Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle mit der Bitte um Entschuldigung wäre das Mindeste, was die Opfer der Kommunistenverfolgung in der Adenauerzeit an gesamtgesellschaftlicher Anerkennung verdient hätten.

Für diese Forderung aus meinem Schlusswort erhielt ich viel Applaus von den Teilnehmenden der gut besuchten Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung im Bürgerzentrum Köln-Deutz.

Eindrucksvoll schilderten die Zeitzeug*innen Christine Christofsky und Dr. Erasmus Schöfer, wie die Adenauer-Regierung das Verbot der KPD beschlossen und umsetzten. Dabei stützte sie sich auch auf ehemalige NS-Jurist*innen. Jahre später kam es noch zu zahlreichen Rechtsbrüchen und willkürlichen Festnahmen - selbst von völlig unbeteiligten Verwandten.

Mein Fraktionskollege Friedrich Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag, stellte in seinem rechtsgeschichtlichen Beitrag ausführlich die NS-Biografien am KPD-Verbot beteiligter Verfassungsrichter vor. Weiterhin machte er deutlich, wie die damalige Bundesregierung das Verfassungsgericht zum Verbot der KPD gedrängt hat, und er kritisierte das Gesinnungsstrafrecht, welches dazu geführt hat, dass in den Jahren von 1951 bis 1968 sieben Mal so viele Urteile gegen Kommunist*innen verhängt wurden wie gegen NS-Täter.

Dieses Unrecht als solches zu benennen und auch in die Curricula für die Jurist*innen-Ausbildung aufzunehmen, damit künftige Jurist*innen diesen Teil der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte kennen lernen, war eine Forderung von Friedrich Straetmanns, für die er zu Recht viel Applaus erhielt.