Das RND berichtet heute ausführlich über unsere Anfrage zur Rentenbesteuerung 2020:
Hier finden Sie unsere ausführliche Darstellung und im Anhang die Antwort des Finanzministeriums.
Matthias W. Birkwald: „Die zunehmende Steuerbelastung von Renten muss jetzt endlich politisch ernst genommen werden. Wir LINKEN sagen: Niedrige Renten müssen steuerfrei bleiben! Deshalb fordern wir 1. die sofortige Anhebung des steuerfreien Existenzminimums von 9.168 auf 12.600 Euro jährlich, 2. wollen wir die Doppelbesteuerung so weit wie möglich eindämmen und darum die Stufen bis zur vollständigen nachgelagerten Rentenbesteuerung nicht nur bis 2040 sondern bis 2070 verlängern; 3. fordert DIE LINKE eine außerordentliche Rentenerhöhung, die zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau und einer automatischen Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags führen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rente auch netto wieder den Lebensstandard sichert und Alle - übers gesamte Leben betrachtet - von der nachgelagerten Besteuerung profitieren werden.
DIE LINKE hat deshalb dazu als erste Fraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht ("Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden" (19/10282).
Am 29. Januar 2020 wird es dazu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss geben.“
Ergebnisse:
Allein im kommenden Jahr werden nur aufgrund der regulären Rentenerhöhung ab 1. Juli 2020 (voraussichtlich 3,92 Prozent im Osten und 3,15 Prozent im Westen) 51.000 steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner zusätzlich belastet und müssen dann oft erstmals eine Steuererklärung machen müssen. Die Folge: Von den insgesamt 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern müssen dann 5,12 Millionen Steuern zahlen, also fast ein Viertel aller Rentner. Das gesamte Einkommenssteueraufkommen dieser 5,12 Mio. Steuerpflichtigen wird dann 42 Milliarden Euro betragen. Diese Zahlen stammen aus einer Frage von Matthias W. Birkwald, dem rentenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, an die Bundesregierung.
Hintergrund:
Seit 2005 steigt der Anteil der Rente, der besteuert wird, Jahr für Jahr. Wer ab 1. Juli 2019 neu in Rente ging, musste bereits ab einer gesetzlichen Rente (ohne weitere Einkünfte) von 1.169 Euro brutto Steuern auf die Rente zahlen. Aktuell werden 78 Prozent der Alterseinkünfte besteuert, im nächsten Jahr dann 80 Prozent. Wer 2040 in Rente gehen wird, muss dann auf seine gesamten Renteneinkünfte Steuern zahlen.
Aber: Eigentlich ist die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung eine gute Sache! Denn mit der zunehmenden Besteuerung der Renten werden bis 2025 die Steuern auf die Rentenbeiträge, die während des Arbeitslebens zu zahlen sind, komplett abgeschafft. Da man regelmäßig im Erwerbsleben höhere Einkünfte als in der Rentenphase erzielt und in unserem Steuersystem höhere Einkommen auch höher besteuert werden, zahlen Menschen – auf ihr ganzes Leben gesehen – weniger Steuern als nach dem alten Prinzip.
Heute können nur 88 Prozent der Altersvorsorgebeiträge von der Steuer abgesetzt werden, 2020 bereits 90 Prozent des Höchstbetrages von 21.875 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Ab 2025 wird dann auf alle Renten- und Altersvorsorgebeiträge kein Cent Steuern mehr fällig werden.
Exakte Zahlen über die Steuerbelastung von Rentnerinnen und Rentnern liegen zeitverzögert nur für das Jahr 2015 vor:
Von den in der Steuerstatistik ausgewiesenen 21,2 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Renten im Inland (2015) mussten 6,5 Millionen eine Steuererklärung abgeben. Davon wurden die Einkünfte von insgesamt nur 4,8 Millionen Menschen (22 Prozent) tatsächlich steuerlich belastet. Diese zahlten 34,7 Milliarden Euro Einkommenssteuer und damit durchschnittlich 605,91 Euro pro Jahr Einkommenssteuer auf sämtliche Einkünfte.
Von den 715.523 Steuerpflichtigen mit ausschließlich Renteneinkünften zahlten allerdings nur 47 Prozent und damit 338.266 Menschen Steuern in Höhe von insgesamt 132,3 Millionen Euro und damit durchschnittlich 32,59 Euro pro Monat.
Anmerkung: Unter Rentenempfänger*innen versteht die Steuerstatistik neben der gesetzlichen Rente auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen. Im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens werden keine Rentenzahlungen aus dem Ausland erfasst. Nicht enthalten sind zudem steuerfreie Unfallrenten, Beamtenpensionen sowie bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt.
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