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Matthias W. Birkwald

Soziale Fortschrittsklausel muss ins Vertragswerk der Europäischen Union

Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) zur abschließenden Lesung des GE der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze", BT-Drs. 7/4978 am 14.04.2011

14.04.2011

Sehr geehrter Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

mit ihrem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung Detailregelungen zur Umsetzung der EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung der Modalitäten zur Durchführung dieser Verordnung fest. Die EU Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit regelt die Anwendung der nationalen Sozialversicherungssysteme in Europa (EU 27 plus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz "Europäischer Wirtschaftsraum"). Die nationalen Sicherungssysteme werden durch die Verordnung nicht ersetzt, sondern miteinander kompatibel gemacht.

Ursprünglich wurde ein diskriminierungsfreier Zugang von EU-Ausländerinnen und Ausländer zu den nationalen Sozialversicherungssystemen festgelegt. Mittlerweile ist dieser Grundgedanke durch die VO 883/04 weitergeführt worden.

Es gelten vier Grundprinzipien:
1. Menschen unterliegen zu jedem Zeitpunkt immer nur den Vorschriften eines Landes und zahlen nur in einem Land Beiträge. Die substanziellen Rechtsvorschriften werden in dem jeweiligen Land festgelegt.
2. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung. Das heißt: Von der Koordinierung umfasste Personen haben dieselben Rechte und Pflichten wie die jeweils Einheimischen.
3. Wenn eine Leistung beansprucht wird, werden Versicherungs-, Beschäftigungs- und Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls berücksichtigt.
4. Wenn ein Anspruch in einem Land besteht, kann dieser auch in einem anderen Land ausgezahlt werden - Leistungen sind also „exportierbar“.

Meine Damen und Herren,
einen Aspekt möchte ich herausgreifen. Künftig sollen Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch auf ihre ausländischen Renten Beiträge an die Krankenversicherung entrichten. DIE LINKE hält das für richtig. und das aus einem einfachen Grund: Wir sind der Auffassung, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit allen ihren tatsächlichen Einnahmen im vollen Umfange einen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung leisten sollen, der ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Wir LINKEN wollen eine Solidarische Kranken- und Pflegeversicherung einführen. Mit dieser Bürgerinnen- und Bürgerversicherung wird die Bemessungsgrundlage auf alle Einnahmen ausgedehnt und die Versicherungspflichtgrenze ebenso abgeschafft wie die Beitragsbemessungsgrenze. Unsere Vorstellungen zu einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung haben wir Ende März 2010 in den Bundestag eingebracht.

DIE LINKE hat also an der Koordinierung der sozialen Systeme in Europa nichts auszusetzen. Die konkret in diesem Gesetz vorgesehenen Änderun-gen erscheinen unproblematisch. Wer allerdings ein wirklich soziales Europa will, also ein Europa auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der muss mehr tun als hier und da zu koordinieren. Wir brauchen endlich eine soziale Fortschrittsklausel im Vertragswerk der Europäischen Union, die klarstellt, dass alle EU-Bürgerinnen und Bürger soziale Grundrechte haben und nicht einfach nur Rangiermasse von Kapitalinteressen sind.


Vielen Dank!