Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat in ihrem Antrag "Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten" auf DS 19/15436 die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um
1. die Freigrenze nach § 226 Absatz 2 SGB V in einen Freibetrag umzuwan-deln, der sowohl für die Gesetzliche Kranken- als auch für die Pflegeversicherung gilt,
2. auf alle Rentenleistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen der verschiedenen Durchführungswege oberhalb des Freibetrags künftig nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes zu erheben,
3. für Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, gar keine Beiträge mehr zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu erheben,
4. den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für Personen im SGB-II-Bezug um 3,3 Mrd. Euro anzuheben.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022