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Matthias W. Birkwald

Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz

Matthias W. Birkwald spricht sich für die doppelte Widerspruchslösung aus

17.01.2020

Die Reden von Matthias W. Birkwald können Sie hier ansehen oder nachfolgend nachlesen.

 

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nächster Redner ist der Kollege Matthias Birkwald.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jens Spahn [CDU/CSU])

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Das hier ist mein Organspendeausweis von 1978. Ich war 16 Jahre alt, ich fuhr Mokick und später Motorrad und war mir des Risikos, zu sterben, sehr bewusst.

Und so habe ich mich bewusst dafür entschieden, im Falle meines Hirntodes Organe spenden zu wollen.

Sich bewusst für die Organspende zu entscheiden, das machen leider viel zu wenige Menschen.

2018 kamen hierzulande auf 1 Million Einwohner nur circa 11,5 Organspender aller Geschlechter. In Frankreich waren es fast dreimal so viele. In Deutschland gab es 2019 nur 932 Menschen, die insgesamt 2 995 Organe spendeten. Gleichzeitig warten aber hierzulande mehr als 9 000 Menschen auf ein Spenderorgan, und das geht oft mit viel Leid und Verzweiflung einher.

Egal ob Menschen einen neuen Lungenflügel, ein Herz, eine Leber oder Nieren benötigen: Immer handelt es sich um schwerkranke Menschen, deren schlechte Lebensqualität ohne ein Spenderorgan oft ihre Menschenwürde verletzt oder deren Leben gar von einer Organspende abhängt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Leben dieser Menschen wollen wir retten, ihre Lebensqualität wollen wir steigern, und ihre Würde wollen wir sichern. Das sind unsere Ziele, und ich finde, es sind ehrenwerte Ziele.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Wie viele Menschen sind betroffen? Im Jahr 2018 starben 901 Menschen in Deutschland, die vergeblich auf ein Spenderorgan gehofft hatten, und dazu kommen all jene, die es nicht auf die Warteliste schafften oder die schon zu krank für eine Transplantation waren. Die damit verbundenen seelischen Qualen für die Betroffenen und ihre Angehörigen sind immens, und darum müssen wir handeln.

(Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand ohne eine Willensäußerung zum Organspender wird? Nun, sie ist extrem gering.

In unserem Land leben 83,1 Millionen Menschen. Im Jahr 2018 starben 954 900 von ihnen, und nur bei 1 416 davon ist eine Organspende nach intensiver medizinischer Diagnostik überhaupt möglich gewesen.

Das heißt: Die Wahrscheinlichkeit der Organentnahme ist für uns alle extrem gering. 955 Menschen haben dann schließlich Organe gespendet.

Mit einer doppelten Widerspruchslösung hätten es mindestens zwischen 300 und 800 Organspender mehr sein können, und das wären immerhin bis zu 2 400 dringend von schwerkranken Menschen ersehnte Organe mehr gewesen.

(Beifall der Abg. Dr. Claudia Schmidtke [CDU/ CSU])

Sie hätten viel menschliche Not gelindert und Leben gerettet, und darum geht es.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren, die heutige Rechtslage sorgt dafür, dass 9 000 Patientinnen und Patienten hoffen, bangen und flehen müssen, ob und wie sie weiterleben dürfen. Hier gilt es abzuwägen.

Im Ergebnis sage ich: Das Recht von kranken Menschen, die vom Tode bedroht sind, wiegt meines Erachtens schwerer als das ohne jeden Zweifel vorhandene Recht von gesunden Menschen, sich mit ihrem eigenen Tod und dem Thema Organspende nicht beschäftigen zu wollen.

Wer sich heute – aus welchen Gründen auch immer – nicht entscheidet, wird zum Teil mit gesunden Organen bestattet, die menschliches Leben retten könnten.

Wenn die doppelte Widerspruchslösung eingeführt werden würde, würden von all den vielen Millionen Menschen, die sich nicht explizit für oder gegen eine Organspende entscheiden konnten oder wollten, letztlich nur 300 bis 800 pro Jahr posthum zu Organspendern.

Sie retten dann Leben, sie verlängern Leben, oder sie sorgen dafür, dass die Lebensqualität von sehr kranken lebenden Menschen deutlich besser wird und sie ihr Leben in Würde fortführen können, ohne mehrmals in der Woche an Apparate gehängt werden zu müssen, die zwar ihr Leben erhalten, aber ihre Freiheit und Selbstbestimmung extrem einschränken.

(Beifall der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Ja, es geht um die individuelle Entscheidungsfreiheit, und darum sage ich: Die Freiheit der Lebenden ist wichtiger als die Freiheit der Toten.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)

Die Selbstbestimmung der Lebenden ist wichtiger als die nicht genutzte Chance zur Selbstbestimmung Toter. Und ich füge hinzu: Die Solidarität mit den Lebenden ist mir wichtiger als die Solidarität mit den Toten, und die Würde der Lebenden ist wichtiger als die Würde der Toten.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in 22 europäischen Ländern gibt es die Widerspruchslösung. Deutschland kann die Nummer 23 werden.

Ich bitte Sie alle höflich, aber mit Nachdruck: Stimmen Sie im Interesse schwerstkranker Menschen für die Widerspruchslösung!

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Uwe Witt [AfD])

Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Herr Kollege Birkwald.