Vergleicht man den Referentenentwurf vom Januar 2020 mit dem ersten Entwurf vom Mai 2019, so hat die Union massive neue Hürden, gravierende Verschlechterungen und viele komplizierte Fallstricke durchgesetzt. Vom eigentlichen Anspruch, langjährig Versicherte mit niedrigen Rentenansprüchen, wenigstens im Alter vor einem Gang zum Sozialamt zu schützen, ist nicht mehr viel übrig geblieben. Das Verfahren wir bürokratischer.
Kurz: Aus einem guten Gesetz ist ein schlechtes Gesetz geworden.
Am Ende dieser Seite finden Sie meine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf als Download.
In der unten angehängten Stellungnahme versuche ich das Wirrwarr aus sogenannten "Grundrentenzeiten", "Grundrentenbewertungszeiten", den Freibeträgen in der Grundsicherung im Alter und beim Wohngeld und der Einkommensprüfung einigermaßen übersichtlich darzustellen und zu bewerten.
Wer sich für die Vorgeschichte und die vernünftige Vorgängerregelung der Rente nach Mindestentgeltpunkten interessiert, findet hier Stoff zum Weiterlesen:
Die LINKE im Bundestag hatte übrigens schon 2012 gefordert diese Rente, die nur für Zeiten bis 1991 galt, zu entfristen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710995.pdf
Am Montag habe ich in der Jungen Welt ein Interview zum neuen Gesetz gegeben:
Der Referentenentwurf, die Vorfassungen, die durchgängig detailkritischen Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Verbände sowie eine interaktive, graphische Wirkungsanalyse finden sich auf der Website von Johannes Steffen dokumentiert. Diese ist hier zu finden:
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=grundrentengesetz
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022