Das vom Bundestag eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Paragraph 217 Strafgesetzbuch) ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden.
Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Matthias W. Birkwald:
In der damaligen Plenardebatte des Bundestages hatte ich mich ausdrücklich für die Freiheit und Selbstbestimmung todkranker Menschen ausgesprochen. Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben - gut so!
Ich begrüße dieses Urteil unseres obersten Gerichtes aus vollem Herzen.
Für Sterbewillige gibt dieses Urteil nun die berechtigte Hoffnung, auch künftig selbst entscheiden zu können, wie lange sie ein als leid- und qualvoll empfundenes Leben weiter leben wollen und wann sie es mit ärztlicher oder anderweitiger kompetenter Hilfe beenden wollen.
Das ist gut so.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022