Die Corona-Pandemie bedroht nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Existenzminimum von Erwerbslosen, Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit geringen Renten: Lebensmitteltafeln schließen und preiswerte Lebensmittel sind knapper.
Die Regelbedarfe sind aber schon im Normalfall auf Kante genäht.
Deshalb muss das Arbeitslosengeld II (ALG II/„Hartz IV“) gerade während der Corona-Pandemie höher ausfallen.
Damit alle Schulkinder, die gegenwärtig zuhause unterrichtet werden müssen, an den digitalen Lernangeboten von Schulen teilnehmen können, sind Computer notwendig. Das Recht auf Bildung muss für alle Kinder gewährleistet sein; dies erfordert einen Zuschuss für den Erwerb von technischer Ausrüstung.
Außerdem muss der Zugang zum ALG II und zu anderen Leistungen, die das Existenzminimum sichern, erweitert werden. Die rigide Anrechnung von Partner*inneneinkommen in der Bedarfsgemeinschaft führt dazu, dass viele Paare, bei denen nun ein Einkommen wegfällt, keinen Anspruch haben, auch wenn das verbleibende Einkommen des Partners bzw. der Partnerin niedrig ist.
Hier zeigt sich, dass die Corona-Pandemie viele gravierende Probleme von Hartz IV verdeutlicht, für die es schon lange Lösungsvorschläge gibt, etwa im Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag „Hartz IV- überwinden – Für gute Arbeit und soziale Garantien“ auf BT-Drs. 19/14788.
Weiterhin sind Menschen mit Behinderungen, die bisher in Werkstätten gearbeitet haben und somit ihren Lebensunterhalt aufbessern konnten, mit finanziellen Einbußen konfrontiert, wenn die Werkstätten schließen.
Ferner ist die sinnvolle Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf, während der CoronaPandemie auch erwerbslosen EU-Bürger*innen ALG II zu gewähren, gesetzlich für alle nichtdeutschen Menschen in Deutschland zu übernehmen, denn gegenwärtig ist eine Rückreise ins Heimatland nicht nur unzumutbar, sondern teilweise auch unmöglich und außerdem mit dem Risiko einer Virus-Verbreitung verbunden.
Auch die Sammelunterkünfte, in denen Wohnungslose und Geflüchtete oft untergebracht werden, stellen ein gesundheitliches Risiko dar; sie müssen durch dezentrale Unterbringungen ersetzt werden.
Der Schutz sozialer Dienste und Einrichtungen im neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ist begrüßenswert. Das Verfahren wurde aber leider zu bürokratisch und zeitraubend ausgestaltet. Damit ist es nicht ausreichend praktikabel, und auch die Zuschüsse sind eng bemessen.
Was für die Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für alle betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen gelten: Es sollte eine unbürokratische Unterstützung und umfassende Absicherung geben.
Auch muss sichergestellt sein, dass alle Inklusionsunternehmen geschützt werden. Wenn nicht alle Inklusionsbetriebe vom Schutzschirm für Unternehmen berücksichtigt werden können, dann müssen diese vom Sozialdienstleister-Einsatzgesetz umfasst werden.
Die Krise darf nicht zu mehr arbeitslosen Menschen mit Behinderungen führen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022