Seit dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 ist klar, dass das geltende Arbeitszeitrecht ergänzt werden müsste, da es den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie nicht genüge.
Durch die bisher geltende Rechtslage, ausschließlich die Mehrarbeit zu dokumentieren, wird nicht ersichtlich, wie die regulären Arbeitszeiten liegen oder ob die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden.
Diese Nachweise sind jedoch in puncto Arbeits-und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten von zentraler Bedeutung.
Daher sieht das Arbeitszeitgesetz schon jetzt bei einigen Berufsgruppen, wie im Verkehr oder der Schifffahrt, eine Aufzeichnungspflicht über jede geleistete Arbeitsstunde der Beschäftigten vor.
Diese sinnvolle Regelung gilt es jetzt auf alle Beschäftigten auszudehnen.
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