Horst Glanzer, ehemaliger Polizist, kämpft hartnäckig für Gesetzesänderungen für mehr Gerechtigkeit. Selbst 2003 schwer erkrankt, musste er 11 Wochen auf die Zusage seiner Versicherung warten, dass sie die Kosten der Behandlung in einer Klinik übernimmt.
In diesen zwei Monaten hat die Krankheit seinen Körper schwer geschädigt. Die Behandlung gelingt, aber es bleiben Schäden zurück. Deshalb schaltet Glanzer die Gerichte ein. Auch der Richter nimmt an, dass die Versicherung durch die lange Bearbeitungszeit Pflichten verletzt hat, Glanzer erhält jedoch kein Recht. Auch die Berufung wird ohne Anhörung abgelehnt.
Damit andere Menschen nicht das gleiche Schicksal erleiden müssen, kämpft Horst Glanzer seit dem für eine Änderung der Gesetze. Er erreicht 2011 eine Neufassung des Paragrafen 522 der Zivilprozessordnung, nach der Kläger nun Rechtsmittel einlegen können, wenn eine Berufung vor Gericht zurückgewiesen wird.
Auf Grund Glanzers Einsatz beschließt der Bundestag 2013, dass Versicherungen bei voraussichtlichen Behandlungskosten von mehr als 2000 Euro in dringenden Fällen sofort und bei planbaren Eingriffen binnen zwei Wochen verbindlich mitteilen müssen, ob sie die Kosten tragen. Meldet sich die Versicherung nicht innerhalb der Wochen, gehen die Kosten automatisch zu ihren Lasten. 2019 wird das Sachverständigenrecht geändert, um die Neutralität von Gutachtern sicherzustellen.
Horst Glanzer kämpft weiter für die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten und hat neue Petitionen eingereicht, für die Einrichtung eines Patientenentschädigungs - und Härtefallfonds und für die Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Beide Petitionen unterstützen meine Fraktion und ich.
Wer sich umfassender über die Arbeit von Horst Glanzer informieren möchte, kann dies auf seinen zwei Homepages tun: https://bettelarmwegenrechtsbeuger.info und https://bürgerundpatientenrechte.info.
Seine eigenen Gerichtsprozesse haben leider enorme Kosten verursacht, durch die er jetzt hochverschuldet ist. Wer ihn in seinem Kampf unterstützen möchte, kann ihm deshalb gern etwas spenden: Horst Glanzer, VR-Bank Passau, IBAN: DE66 7409 0000 0003 3335 23, BIC: GENODEF 1 PA 1
Hier finden Sie einen aktuellen Artikel in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/zukunft/storys/75-lektionen-mut/auch-ein-einzelner-kann-gesetze-aendern-90077538.html
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