Ein wirksamer Schutz für Menschenrechte und für unabhängige Gewerkschaften braucht konsequente Umsetzung und ein verbessertes Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Mexiko
Beim Besuch der mexikanischen Gewerkschafterin Patricia Juan Pineda im Februar 2022 in Köln auf Einladung des Internationalen Gewerkschaftlichen Arbeitskreis Köln (IGAKK) wurden die Pläne der Bundesregierung zum Beschwerdemechanismus Mexiko im Rahmen des Lieferkettengesetzes erörtert:
Die Pläne der Bundesregierung sind unausgegoren und werden gegen die Menschenrechtsverstöße deutscher Unternehmen und ihrer Lieferanten in Mexiko bestenfalls wirkungslos bleiben, denn in Mexiko haben die deutschen Konzerne überwiegend „Tarifverträge“ mit Schutz- und Repressionsgewerkschaften geschlossen. Diese halten sich nicht an das mexikanische Arbeitsrecht und schützen den deutschen Investor:innen vor Lohnforderungen oder gar Streiks. Dagegen unternimmt die Bundesregierung nichts. Und so werden deutsche Unternehmen weiterhin weit überwiegend gesetzeswidrige Schutz- und Repressionsgewerkschaften auswählen statt unabhängiger Gewerkschaften. Sie verhindern damit gerechte Lohnforderungen mit ggf. Streiks und das Recht auf Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
„Durch das deutsche Lieferkettengesetz in der geplanten Form werden die Täter zu Richtern gemacht“, erklärt die mexikanische Kollegin.
Noch ist Zeit:
Darum fordere ich die Bundesregierung auf, für Mexiko Regelungen zu schaffen, welche das Menschenrecht der mexikanischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit in demokratischen Gewerkschaften wirksam schützen mögen!
Gemeinsam mit der mexikanischen Gewerkschaftsaktivistin Patricia Juan Pineda arbeiteten Kölner Metallgewerkschafts-Kolleg:innen die folgenden Verbesserungsvorschläge aus, welche ich ausdrücklich unterstütze:
1. In Mexiko selber muss es eine Anlaufstelle geben, welche Beschwerden zeitnah, schnell und vor allem vertraulich in betriebliche Maßnahmen umsetzt und die Beschwerdeführer:innen schützt. Die Schutz- und Repressionsgewerkschaften und die deutschen Unternehmen dürfen nicht beauftragt werden. Es muss auch ein akkreditiertes Unterstützernetzwerk in Mexiko aufgebaut werden. Die deutschen Niederlassungen in Mexiko und ihre Lieferanten und Lieferantinnen sind mit ihren Betriebsgewerkschaften gleichzusetzen.
2. In Deutschland müssen die hiesigen Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen mexikanische Beschwerden unterstützen können und dafür befähigt werden - auch mit entsprechenden Ressourcen. Betriebliche Beschwerdeverfahren müssen die zuständige DGB-Gewerkschaft und den Betriebsrat einbeziehen.
Weitere Infos:
Bericht des IGAKK Köln zum Besuch vom Patricia Juan Pineda (pdf-Datei)
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