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Matthias W. Birkwald

PID grundsätzlich verbieten – wenige Ausnahmen klar regeln

Position zur Präimplantationsdiagnostik (PID

06.07.2011

Der Bundesgerichtshof hat am 6. Juli 2010 entschieden, dass eine bestimmte Form der Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt ist. Der mit dem Urteil jetzt vorhandene Handlungsspielraum wird in allen jetzt vorliegenden Bundestagsanträgen als zu weitgehend kritisiert. Die PID muss grundsätzlich verboten werden. Daran sind wir uns alle einig! Die Anträge unterscheiden sich jedoch darin, ob und wie die Ausnahmen geregelt werden sollen. Folgende Positionen werden vertreten:

· Keine Ausnahmen, absolutes Verbot (17/5450),

· Ausnahmen vom Verbot in Fällen ärztlich festgestellter hochwahrscheinlicher Fehl- oder Totgeburten oder Sterblichkeit im ersten Lebensjahr des Kindes (17/5452),

· Ausnahmen vom Verbot nach Beratung und Aufklärung durch eine Ethik-Kommission in Fällen ärztlich festgestellter hochwahrscheinlicher Fehl- oder Totgeburten und in Fällen von bei beiden Elternteilen vorhandener Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit (17/5451).

Unter anderem gemeinsam mit Petra Sitte, von der ich in diesem Thema sehr viel gelernt habe, mit Gregor Gysi, Nicole Gohlke, Sabine Zimmermann und Christine Buchholz habe ich den Antrag 17/5451 unterzeichnet. Ich möchte, dass die PID in voraussichtlich wenigen, vor allem aber in klar definierten Ausnahmefällen für jene Paare ermöglicht wird, die eine diagnostizierte erbliche, schwerwiegende Krankheit, eine eindeutige, monogenetische Anlage für schwerste Behinderungen haben, oder die aufgrund von Fehl- und Totgeburten eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine erbliche Chromosomenstörung haben. Das Wohl des geborenen Lebens, in diesem Falle der Paare, die sich in einer ausgesprochen schwierigen Lebenssituation und Gewissensentscheidung befinden, liegt mir besonders am Herzen. Warum? Dies können Sie im unten stehenden Dokument nachlesen.