Die Überprüfung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage Älterer macht deutlich, dass die Anhebung der Altersgrenzen im Rentenrecht und der Beamtenversorgung nicht vertretbar ist. Eine Verschiebung um vier Jahre ermöglicht eine erneute Überprüfung der Situation im Jahr 2014. Dies ermöglicht allen Beteiligten, erneut über die Regelung nachzudenken und die Anhebung der Altersgrenzen erneut zu überprüfen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022