In den Tageszeitungen der FUNKE.Gruppe ist zu lesen, Frauen sei in der gesetzlichen Alterssicherung in den vergangenen zwei Jahrzehnten bei den Rentenansprüchen ein großer Schritt nach vorne gelungen. Dies habe „vor allem mit gestiegener Berufstätigkeit zu tun. Denn Frauen in Deutschland zahlen inzwischen erheblich länger in die Rentenkasse ein als in früheren Jahren und haben damit im Ruhestand auch Anspruch auf höhere Altersbezüge“, heißt es dort.
Das erfreulich Bild einordnend und teilweise korrigierend kommt Matthias W. Birkwald, renten- und alterssicherungspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag zu Wort. „Der Trend steigender Versicherungsjahre und damit einer stabileren Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen sei „beeindruckend, aber leider nur die halbe Wahrheit“, betonte er. Zu berücksichtigen sei, „ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wurde und wie hoch der Lohn und damit die Rentenansprüche dann in der Summe pro Jahr ausfallen“.
Hier können Sie den Artikel auf der Webseite der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung nachlesen.
Nachfolgend können Sie hier das vollständige Statement von Matthias W. Birkwald zu dieser Frage nachlesen.
„Der Trend steigender Versicherungsjahre und damit einer stabileren Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen ist beeindruckend, aber leider nur die halbe Wahrheit, denn man muss auch sehen, wie viele Entgeltpunkte pro Jahr auf das Rentenkonto wandern, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wurde und wie hoch der Lohn und damit die Rentenansprüche dann in der Summe pro Jahr ausfallen.
Dann zeigt sich: Es ist noch ein weiter Weg hin zu einer eigenständigen Alterssicherung westdeutscher Frauen auf Grund von Erwerbsarbeit. Gut ist: Zwischen 2001 und 2021 haben sich die eigenständigen Altersrenten von westdeutschen Frauen zwar beinahe verdoppelt. Aber: Sie stiegen nur von durchschnittlich 445 Euro auf durchschnittlich 832 Euro (Ost 2001: 676 / 2021: 1070 Euro). Die durchschnittlichen Altersrenten der Frauen im Osten erreichen 94 Prozent (2001: 72 Prozent) der durchschnittlichen Altersrenten ostdeutscher Männer und die der westdeutschen Frauen nur 66 Prozent (2001: 45 Prozent).
Westdeutsche Rentnerinnen als Hauptbetroffene von Altersarmut (Armutsquote Mikrozensus 2021: 20 Prozent) holen im Vergleich zu Männern zwar bei den Altersrenten auf, aber existenzsichernde Renten erreichen sie im Durchschnitt nur dann, wenn sie zusätzlich eine Witwenrente erhalten. Alleinstehende und geschiedene Ehefrauen tragen immer noch ein zu hohes Altersarmutsrisiko. Auch deshalb brauchen wir jetzt eine Diskussion über eine echte einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente. Niemand soll im Alter aktuell von weniger als 1.200 Euro netto leben müssen. In unserem Nachbarland Österreich gibt es sogar drei Mindestrenten. Da sollte eine auch in Deutschland möglich sein. Der Altersarmut der Frauen muss außerdem mit besserer Bezahlung und Entlastung der Sozial- und Erziehungsberufe und der Pflege, sowie kostenfreier und flächendeckender Betreuungsangebote für Kinder und für zu pflegende Angehörige begegnet werden.“
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