Mit der Einführung eines allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlohnes wird eine verbindliche Lohnuntergrenze geschaffen. Der Niedriglohnsektor wird damit eingedämmt und der Quersubventionierung durch ergänzende staatliche Leistungen werden Hürden entgegengestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1.Mai 2011 ist ein gesetzlicher Mindestlohn dringend notwendig um soziale Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022