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Matthias W. Birkwald

Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen

23.03.2011

Sanktionen in der Grundsicherung sind abzuschaffen. Sanktionen in der Grundsicherung bedeuten eine verfassungswidrige Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums. Sanktionen verstärken die Existenznot bei den Leistungsberechtigten. Sie untergraben ihre Würde und machen sie zu Objekten der staatlichen Bürokratie. Sanktionen machen wehrlos gegenüber den Zumutungen ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse.

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