An dieser Stelle dokumentieren wir einen äußerst lesenswerten Beitrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Aktienrente. Den vollen Beitrag können Sie hier oder unter folgendem Link finden: Aktienrente: Was bisher zum Generationenkapital geplant ist | DGB
Kreditfinanzierter Fonds zur Rentenversicherung
Aktienrente: Was bisher zum Generationenkapital geplant ist
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, das Rentensystem zu reformieren. Bisher wurde die Rente über ein sogenanntes Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet: Wer aktuell arbeitet, finanziert die aktuellen Renten. Zusätzlich soll die Rente künftig nach Plänen der Koalition teilweise aus Aktiengewinnen finanziert werden: durch das sogenannte Generationenkapital, einen staatlichen Fonds – auch als Aktienrente beworben. Wir informieren darüber, was bisher bekannt ist, wie dies zu bewerten ist – und was es tatsächlich für eine starke gesetzliche Rente braucht.
Was ist die Aktienrente? Wie funktioniert sie?
Mit der Aktienrente meint die Regierung einen staatlichen Fonds, über den sie Aktien und Anleihen an der Börse kauft. Die Hoffnung der Regierung: ab Mitte der 2030er-Jahre könnten Gewinne aus diesem Fonds die gesetzliche Rente stärken. Ziel ist es insbesondere, dass der Beitragssatz, den Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung einzahlen, geringer ausfällt. Sie ist also eine Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Der Kapitalstock soll also das umlagefinanzierte Rentensystem auf der Einnahmeseite ergänzen.
Die Begriffe "Generationenkapital" und "(gesetzliche) Aktienrente" bezeichnen übrigens die gleiche Sache.
Welche Argumente sprechen gegen die Aktienrente/das Generationenkapital?
- Einen Kapitalstock aufzubauen, kostet erstmal Geld, ohne dass mehr Rente gezahlt wird. Wenn, wie jetzt geplant, für dieses Kapital Kredite aufgenommen werden, übernehmen künftige Generationen erstmal höhere Schulden, die sie zu dem Zeitpunkt bezahlen müssen, indem der Kredit zurückgezahlt wird. Es könnte der Eindruck entstehen, es gäbe mit der Aktienrente für weniger Beitragszahlungen mehr Rente. Das ist aber nicht der Fall, das Geld kommt nur woanders her.
- Aktien unterliegen Kursschwankungen: Es gibt keine garantierte Rendite. Wird über einen langen Zeitraum investiert, können sich kurzfristige Verluste am Aktienmarkt in der Regel ausgleichen, sodass das Risiko von Minus-Geschäften verkleinert wird. Wenn der Fonds nicht die erwarteten Gewinne abwirft, kann kein oder weniger Geld in die Rente gezahlt werden und die Politik müsste mit anderen Maßnahmen reagieren, wie beispielsweise einem höheren Beitragssatz. Daher ist es gut und richtig, dass die Koalition hier eine Brandmauer eingezogen hat, die verhindert, dass ein schlechter Kapitalmarkt zu einer Rentenkürzung führt. Kurzfristige Schwankungen müssen und können dann über die Rücklage der Rentenversicherung ausgeglichen werden.
- Für die gleiche Wirkung muss der Kapitalstock immer weiter anwachsen. Ziel der Aktienrente ist es, dauerhaft einen halben Prozentpunkt Beitragssatz zu finanzieren. Der "Wert" eines Beitragssatzpunktes steigt jedes Jahr um die Lohnsumme und damit um etwa drei Prozent.
Soll jedes Jahr ein Ertrag in Höhe eines halben Beitragssatzpunktes übrigbleiben, dann muss das Kapital selbst um drei Prozent wachsen. Dazu müssen drei Prozent von der Rendite abgezweigt und wieder angelegt werden.
Nur die Rendite über die drei Prozent hinaus könnte überhaupt zur Finanzierung der Renten verwendet werden.
- Die Zinsen für das Zehn-Milliarden-Euro-Darlehen verringern die Zahlungen an die Rentenversicherung: Da der Kapitalstock mit Krediten aufgebaut werden soll, verschuldet sich der Bund. Für das Darlehen müssen dann Zinsen gezahlt werden. Und das schmälert jeglichen Gewinn oder erhöht gar die Verluste bei ungünstigen Aktienentwicklungen. Gleichzeitig ist damit noch nicht die Frage beantwortet, wer den Kredit zurückzahlt.
Den vollen Beitrag gibt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund DGB zu lesen.