Strafgefangene sind während der Haftzeit zur Arbeit verpflichtet. Aber Rentenansprüche können sie dadurch nicht erwerben, obwohl bereits vor nunmehr 35 Jahren mit einer Reform des Strafvollzugsgesetzes beschlossen worden war, dass Strafgefangene umfassend in die Sozialversicherungen einbezogen werden sollen. Deshalb hat Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, bei der Bundesregierung nachgefragt, wann endlich dieser wichtige und richtige politische Beschluss umgesetzt wird. Die schwarze-gelbe Bundesregierung antwortet ausweichend und versteckt sich hinter Zuständigkeits- und Kostenfragen. Dazu stellt Birkwald fest:
„Soziale Rechte dürfen keine Frage der Kassenlage und der organsierten Verantwortungslosigkeit sein. Es ist ein Gebot des Sozialstaats, der Würde der Strafgefangenen und des Resozialisierungsziels des Strafvollzugs, arbeitende Strafgefangene in den sozialen Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wer arbeitet, muss auch rentenversichert sein. Das gilt auch für Strafgefangene. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass diese sozialpolitische Selbstverständlichkeit endlich Wirklichkeit wird.“
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Unten stehend findet sich die Presseerklärung des Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. (Köln) dazu.
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