In der Frankfurter Rundschau habe ich mich zu den Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen geäußert.
Dabei werde ich wie folgt zitiert: „Die Linke und ich selbst streiten für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung [...] Mir geht es nicht darum, Beamtenbashing zu betreiben. Kein Rentner hat etwas davon, wenn die Beamtenpensionen sinken. Es geht darum, dass die gesetzlichen Renten deutlich steigen mögen, denn sie sind im europäischen und im internationalen Vergleich zu niedrig.“
Für den Linken-Politiker ist es eine „Frage sozialer Gerechtigkeit“, dass alle Erwerbstätigen nach denselben Regeln eine Rente im Alter erhalten. „Das wäre fair, sozial und solidarisch.“ Birkwald nennt Österreich als Vorbild, dort wurden Beamte bereits ab 2005 in die Rentenversicherung einbezogen. In der Alpenrepublik sind zwar die Beiträge etwas höher, jedoch werden diese zum größeren Teil vom Arbeitgeber gezahlt. Dafür sind Rente und Rentenniveau deutlich höher als in Deutschland. „Der österreichische Weg ist eine sehr gute Zielmarke für die deutschen Rentenziele“, sagt Birkwald dazu und ergänzt zum gemeinsamen Einzahlen in die Rente: „Das sollten wir auch in Deutschland tun.“
Der gesamte Artikel kann hier nachgelesen werden.
Meinen kompletten O-Ton zur Anfrage der Frankfurter Rundschau gibt es hier:
Die Linke und ich selbst streiten für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, so dass alle Menschen mit Erwerbseinkommen künftig Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung zahlen mögen, also auch Selbstständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen, Beamtinnen und Beamte und allen voran die Bundestagsabgeordneten.
Der österreichische Weg ist eine sehr gute Zielmarke für die deutschen Rentenziele.
Selbstverständlich ist das österreichische Rentensystem - trotz mancher Unterschiede im Detail - mit dem deutschen gut vergleichbar. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Beiträge höher sind (22,8 Prozent ) und zu mehr als der Hälfte von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt werden (12,55 Prozent AG und 10,25 Prozent AN). In Österreich liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren, und dennoch sind die Renten für Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, fast doppelt so hoch wie in Deutschland, wenn man die 14 Zahlungen pro Jahr auf zwölf Monate, also auf zwölf Zahlungen, umrechnet. Zudem kennt das österreichische Rentensystem drei Mindestrenten, dort Ausgleichszulage genannt. Zahlen von 2023:
– 1295 Euro (14 x 1.110,26 Euro) für alle Rentnerinnen und Rentner ab 15 Beitragsjahren.
– bis zu 1409,40 Euro (14 x 1208,06 Euro) für alle Rentner und Rentnerinnen ab 30 Beitragsjahren und bis zu 1683,77 Euro (14 x 1443,23 Euro) für alle Rentnerinnen und Rentner ab 40 Beitragsjahren. Wenn die 15 Jahre nicht schafft, hält die selbe Summe, aber nur zwölf Mal im Jahr und mit einem anderen Namen.
Das sind allerdings die 14 Mal im Jahr gezahlten Werte.
In Österreich wurden in den Jahren 2005/2006, die Beamtinnen und Beamten in die Rentenversicherung einbezogen beziehungsweise von den Leistungsmerkmalen her gleichgestellt.
Das sollten wir auch in Deutschland tun.
Mir geht es nicht darum, Beamtenbashing zu betreiben. Kein Rentner hat etwas davon, wenn die Beamtenpensionen sinken. Es geht darum, dass die gesetzlichen Renten deutlich steigen mögen, denn sie sind im europäischen und im internationalen Vergleich (OECD) zu niedrig. Zudem ist es insbesondere eine Frage sozialer Gerechtigkeit, dass alle Erwerbstätigen nach denselben Regeln eine Rente im Alter erhalten. Das wäre fair, sozial und solidarisch. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass die Pensionen der Beamten schon die ersten beiden Schichten der Alterssicherung, also die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung abdecken. Das bedeutet, dass bei einer Umstellung für dann in die gesetzliche Rente einzahlende Beamtinnen und Beamte eine zusätzliche Betriebsrente eingeführt werden müsste, die ja im öffentlichen Dienst für die tariflich beschäftigten Angestellten bereits existiert (ZVK). Zudem müssten die Beamtenvergütungen angehoben werden. Da das Berufsbeamtentum verfassungsrechtlich verankert ist, bräuchte es auch eine Grundgesetzänderung.
Außerdem hätten wir eine Zeit der Passage, also das nebeneinander her Laufen beider Systeme für 40 Jahre zu überbrücken, denn heutige Beamte kann man aus verfassungsrechtlichen Gründen und aus Vertrauensschutzgründen nicht in die Rentenversicherung einbeziehen, dazu bräuchte es einen Stichtag, ab dem künftige Beamte dann in die Erwerbstätigenversicherung Beiträge zahlten. Das ist alles nicht so einfach, aber wir Linken sind dennoch dafür.
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