Über die Zuschuss- und auch die Kombi-Rente ist bereits bekannt, dass beide wenig zielgenau, also im Kampf gegen Altersarmut untauglich sind. Das trifft auch auf die Maßnahme zu, die Frau von der Leyen für die Erwerbsminderungsrente vorgeschlagen hat: Wie aus der Antwort des BMAS auf eine schriftliche Frage von Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, hervorgeht, führte die Verlängerung der Zurechnungszeit keineswegs zu armutssicheren Erwerbsminderungsrenten. Sie bringt im Durchschnitt fünf Prozent mehr Rente, hebt also die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente von 640 auf 672 Euro. Damit erreichen von Erwerbsminderung Betroffene nicht einmal das Grundsicherungsniveau im Alter (678 Euro Brutto-Bedarf) und schon gar nicht die Armutsrisikoschwelle (940 Euro nach EU-SILC). Gleichzeitig müssen wir seit 2002 einen rasanten Anstieg der Rentenkürzungen um 171 Prozent in der Erwerbsminderungsrente bei insgesamt sinkenden Zahlbeträgen für Neuzugänge feststellen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022