"Der Kampf gegen Altersarmut muss grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert werden. Das gilt aber nicht, wenn ihre Ursachen teilweise in der Rente selbst liegen. Ein besonders prägnantes Beispiel ist die Erwerbsminderungsrente. Nicht zuletzt die gesetzlich festgelegten Rentenkürzungen durch hohe Abschläge von bis zu 10,8 Prozent drücken die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente unter das Grundsicherungsniveau von derzeit 678 Euro. Wir bewegen uns bei der Erwerbsminderungsrente ausschließlich in einem beitragsfinanzierten Bereich, in dem dringender Handlungsbedarf besteht. Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, braucht unsere Solidarität und keine Rentenabschläge. Die ungerechten Abschläge müssen gestrichen und die Zurechnungszeiten umgehend auf das 63. Lebensjahr verlängert werden. Beides wäre mit den heute vorhandenen überschüssigen Mitteln ohne weiteres möglich."
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022