Die jetzige Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht benachteiligt Bürgerinnen und Bürger, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren bzw. dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wird allein aus Altersgründen der Anspruch auf „Witwengeld“ verwehrt, weil ihnen diskriminierend das Eingehen einer „Versorgungsehe“ unterstellt wird. DIE LINKE streitet für die Abschaffung der entsprechenden Regelungen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022