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Matthias W. Birkwald

Existenzsicherung von Stiefkindern im Leistungsbezug des SGB II und SGB XII garantieren

22.09.2011

Hartz IV legt Menschen faktisch eine Unterhaltsverpflichtung auf, die jeder zivilrechtlichen Grundlage entbehren. Dramatische Auswirkungen hat diese Rechtslage bei Kindern in Patchworkfamilien: Einkommen und Vermögen von neuen PartnerInnen werden bei dem Kind angerechnet. Ein Anspruch auf Hartz IV wird verweigert - auch wenn keine Unterstützung stattfindet. Eine Existenzsicherung des Kindes ist so nicht zu garantieren.

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