Die kürzlich in das SGB II eingeführte Ermächtigung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft durch kommunale Satzung soll dahingehend konkretisiert werden, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für derartige kommunale Satzungen gelten. Die ebenfalls eingeführte Ermächtigung zur Pauschlierung der Kosten der Unterunft soll zurückgenommen werden. Außerdem sollen Zwangsumzüge wg. zu hoher Kosten der Unterkunft erschwert werden.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022