Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass Beziehende von Grundsicherung, die durch Wahlen in ein kommunales Amt gelangt sind, nicht mehr Gefahr laufen, wegen der Aufwandsentschädigung eine Kürzung ihrer Grundsicherung befürchten zu müssen. Der Antrag korrespondiert mit dem Antrag "Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022