Der Vermittlungsausschuss hatte sich Anfang 2011 darauf geeingt, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise von den Kommunen übernimmt. Das bisher vorgelegte Gesetz regelt nur die erste Stufe der Kostenübernahme durch den Bund (45 % in 2012) außerdem führt der Berechnungsmodus dazu, dass stets eine Lücke verbleibt. Die Linksfraktion fragt kritisch nach (17/8669).
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022