Innerhalb des Hartz IV Systems gibt es für junge Erwachsene bis 25 Jahre ein Sondersystem. Sie werden der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet, dürfen nicht ohne Genehmigung der Behörde ausziehen und unterliegen einer besonders drastischen Sanktionsregelung und - praxis. Diese Sonderbehandlung ist nicht nur kontraproduktiv für die Entwicklung junger Menschen, sondern zumindest teilweise auch verfassungswidrig. Das Sondersystem muss daher abgeschafft werden. 17/9070
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022