Chronisch erkrankte Menschen sind bislang nicht ausdrücklich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Diese Lücke ist durch eine Ergänzung des AGG zu schließen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Betroffenenorganisationen fordern seit geraumer Zeit die Schließung dieser Lücke. Zuletzt hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die Entlassung eines chronisch erkrankten Menschen, er ist HIV-Positiv, für rechtens erklärt. Die Erweiterung des AGG würde dies verhindern.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022