Mit dem Betreuungsgeld soll ab 2013 eine monatliche Zahlung an die Eltern eingeführt werden, die ihr Kind nicht in einer Einrichtung betreuen lassen können oder wollen. Hierdurch könnten gerade einkommensschwache Eltern motiviert werden, ihre Kinder nicht in eine Förderung zu geben, da sie diese Geldleistung zum Bestreiten des Familienunterhaltes benötigen. Es besteht zudem die Gefahr, dass sich eine solche Regelung negativ auf die gleiche Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben auswirkt.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022