Ziel des Gesetzentwurfes ist, Grundrechte von Kindern auf Schutz,Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufzunehmen und damit zentrale Gedanken der UN-Kinderrechtskonvention endlich im Grundgesetz zu verankern.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022