Das Bundesverfassungsgericht hat mit deutlichen Worten das bislang geltende Asylbewerberleistungsgesetz als verfassungswidrig verworfen. Menschen aus migrationspolitischen Erwägungen einen willkürlich festgelegten Sozialleistungssatz unterhalb des ALG II zu gewähren, sei mit dem Menschenwürdegebot nicht vereinbar. Obwohl auch die Bundesregierung seit eineinhalb Jahren davon ausging, dass das derzeit geltende Regelung verfassungswidrig war, hat sie keine Schritte zur Änderung unternommen.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022