In Deutschland ist die gesetzliche Rente ein Spiegelbild des Arbeitsmarktes – im Guten wie im Schlechten. Die derzeitige Rentenmisere ist also zugleich eine Misere am Arbeitsmarkt. Wer also von sinkenden Renten und wachsender Altersarmut spricht, darf von mies bezahlter Arbeit nicht schweigen.
Billige und willige Arbeitskräfte bei möglichst niedrigen Sozialausgaben war das Ziel der vor zehn Jahren verabschiedeten so genannten Hartz-Gesetze. So brachte Hartz IV zum Beispiel Regelsätze unterhalb der Armutsgrenze und die Pflicht, jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.
Zusätzlichen Schub erhält die auf uns zurasende Welle neuer Altersarmut durch die rentenpolitischen Entscheidungen des vergangenen Jahrzehnts: Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass die gesetzliche Rente nicht mehr den einmal erreichten Lebensstandard sichert. An die Stelle der Lebensstandardsicherung haben SPD und Bündnis90/Die Grünen das Prinzip der Beitragssatzstabilität gesetzt. Bis zum Jahr 2020 darf der Beitragssatz nicht mehr als 20 Prozent, bis zum Jahr 2030 nicht mehr als 22 Prozent betragen. Mit der Beitragssatzstabilität soll erreicht werden, die Lohnkosten niedrig zu halten oder abzusenken. Auch hier gilt die Logik neoliberaler Arbeitsmarktpolitik, die Hartz IV prägt: je billiger Arbeit, desto mehr werde sie nachgefragt. Die vermeintlich stabilen Beiträge bringen jedoch nur für die Arbeitgeberseite eine Entlastung. Denn die Beschäftigten sollen die Lücke, die durch die Beitragssatzobergrenzen im Leistungsniveau provoziert wird, selbst stopfen, indem sie vier Prozent ihres Bruttoeinkommens für eine private Altersvorsorge aufwenden.
Für die Versicherten ist die Riester-Rente ein Flop
Um die Beiträge stabil zu halten, haben Rot-Grün und die Große Koalition aus Union und SPD die Ausgaben für die Renten gesenkt. Drei Gangarten, den Kürzungspfad zu beschreiten, sind derzeit Gesetz:
Erstens, das Sicherungsniveau der Rente vor Steuern von knapp 53 Prozent im Jahre 2001 wird bis 2020 auf 46 Prozent und bis 2030 um ein Fünftel auf 43 Prozent absinken. Derzeit beträgt das Sicherungsniveau vor Steuern 49,8 Prozent. Für Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von derzeit 2700 Euro pro Monat bedeutet das, dass sie statt zuvor 26 Jahre dann 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben müssten, um eine Rente über dem Grundsicherungsniveau von derzeit 688 Euro zu erhalten. Wer über Jahre hinweg ein unterdurchschnittliches Einkommen hatte oder längere Zeit erwerbslos gewesen ist, wird dementsprechend kaum noch in der Lage sein, mit der gesetzlichen Rente das Grundsicherungsniveau zu erreichen.
Mit der Riester-Rente sollte die politisch gerissene Versorgungslücke geschlossen werden. Doch sozialpolitisch – und das heißt vor allem für die Versicherten – ist die Riester-Rente ein Flop. Letztendlich erweist sich die Teilprivatisierung der Altersvorsorge als ein gigantisches Förderungsprogramm für die Versicherungswirtschaft: Seit 2002 brachte das Riester-Geschäft den Versicherern mehr als 36 Milliarden ein.
Zweitens, Erwerbsgeminderte können derzeit frühestens mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie davor in eine Erwerbsminderungsrente gehen, wird ihnen seit der Reform der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2000 die Rente monatlich um 0,3 Prozent, maximal um 10,8 Prozent gekürzt. Da Erwerbsgeminderte durchschnittlich mit 50,5 Jahren in Rente gehen, ist es nicht verwunderlich, dass von diesen Abschlägen im Jahr 2011 nahezu alle - genau 96,3 Prozent -betroffen waren, die neu in die Erwerbsminderungsrente gingen.
Drittens, sind die Rentenzahlbeträge seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken. Diese Entwicklung wird absehbar durch die Anhebung des Renteneintrittsalters (Rente erst ab 67) verstärkt werden. Auch sie dient der Einhaltung der Beitragssatzziele. Die Rente erst ab 67 verlangt nicht nur aus heutiger Sicht eine unrealistisch lange Erwerbsphase. Sie straft jene, die es nicht bis zur auf das 67. Lebensjahr steigenden Regelaltersgrenze schaffen, mit maximal 14,4 Prozent statt bisher 7,2 Prozent Abschlägen von den monatlichen Rentenbezügen. Bereits heute muss knapp die Hälfte (48,2 Prozent) Aller, die neu in eine Altersrente gehen, Abschläge in Höhe von durchschnittlich 109 Euro verkraften. Die meisten älteren Menschen schaffen es einfach nicht, länger zu arbeiten: Einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gehen nicht einmal ein Fünftel (19,4 Prozent) der 60- bis 64-Jährigen und nicht einmal zehn Prozent (9,9 Prozent) der 64-Jährigen nach. Die Vollzeitbeschäftigungsquote für 64-jährige Frauen ist noch geringer. Sie liegt unter sechs Prozent (5,9 Prozent).
Die solidarische Rentenversicherung als Alternative
Wirklich wirksame Lösungen müssen also sowohl am System der gesetzlichen Rente als auch in der Arbeitsmarktpolitik ansetzen. Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik müssen zusammengedacht und zusammengebracht werden. Sie müssen so gestaltet werden, dass aus guter Arbeit eine gute, den einmal erreichten Lebensstandard sichernde Rente entsteht. Prekäre Arbeit, also mies bezahlte Jobs oder Leiharbeit müssen eingedämmt und möglichst abgeschafft werden. Ohne einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro wird das nicht gehen.
DIE LINKE will das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Und mehr als zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung müssen die Menschen im Osten endlich die gleiche Rente für die gleiche Arbeit erhalten. Wer im Osten 45 Jahre durchschnittlich verdient hat muss genauso viel erhalten wie die Westrentnerinnen und -rentner nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst. Erwerbsgeminderte dürfen nicht länger durch die ungerechten Abschläge bestraft und für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder anständige Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden.
Auch DIE LINKE will die einzelne Arbeitnehmerin und den einzelnen Arbeitnehmer nicht aus Lust und Laune mit Beiträgen belasten. Wir erreichen dieses Ziel auch, wenn mehr Menschen in die Rentenversicherung einzahlen und dies auf höhere Einkommen tun. Ebenso fließt mehr Geld in die Rentenversicherung hinein, wenn alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse einzahlen. Das ist der Weg der Solidarischen Rentenversicherung. Bei einigen, namentlich den Solo-Selbstständigen, steht der Schutz vor Altersarmut im Vordergrund. Bei anderen, namentlich den Beamtinnen und Beamten, den Politikerinnen und Politikern, den gut Bezahlten in den Freien Berufen, wird dabei eher ihr solidarischer Beitrag im Vordergrund stehen. Denn eine solidarische Versicherung aller wie auch immer Erwerbstätigen wird zwar ganz klar auf das Ziel der Status- und Lebensstandardsicherung ausgerichtet sein. Aber ohne eine zusätzliche Umverteilung wird es nicht gehen. Diese zusätzliche Umverteilung setzt an den oberen wie an den unteren Einkommen an: Wir werden die so genannte Beitragsbemes¬sungsgrenze zunächst erhöhen und dann mittelfristig abschaffen.
Menschen, bei denen die Rente aufgrund durchbrochener Erwerbsbiographien und zu niedriger Löhne für die Lebensstandardsicherung nicht ausreicht, soll eine solidarische Mindestrente von zunächst 900 Euro netto, die dann stufenweise auf 1.050 Euro steigt, vor Armut schützen.
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Dieser Artikel erscheint am 24. September in der nächsten gedruckten Ausgabe des Fraktionsmagazins clara.
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