Ein Verzicht auf die mit dem Beitragssatzgesetzentwurf geplante Absenkung des Rentenbeitragssatzes von 19,6 auf 19,0 Prozent schafft Spielraum für Leistungenverbesserungen, die aus Beiträgen finanziert werden müssen. Dazu gehört nicht die LINKE Solidarische Mindesrente oder die Zuschussrente von Frau v.d.Leyen - sehr wohl aber die Streichung der Abschläge in der Erwerbsminderungsrente.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022