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Matthias W. Birkwald

Bericht aus Irrealistan – Dringend nötige Bemerkungen zum Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2012

Von Matthias W. Birkwald und Katrin Mohr

20.11.2012

Abermals will die Bundesregierung mit dem Alterssicherungsbericht 2012 belegen, dass der von Rot-Grün eingeleitete und den Nachfolgeregierungen bestätigte rentenpolitische Paradigmenwechsel von der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rente hin zur Lebensstandardsicherung durch die drei Säulen der Altersvorsorge aufgeht. Dazu legt sie erneut Modellrechnungen vor, denen zufolge das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, Riester-Rente und „Privatrente“ längerfristig nicht sinke, sondern vielmehr ansteige. Die Kürzungen der gesetzlichen Rente würden damit nicht nur ausgeglichen, sondern sogar überkompensiert. „Gesamtversorgungsniveau steigt, Strategie geht auf, kein Anlass die Rentenpolitik der vergangenen Jahre in Frage zu stellen. Nur bei Geringverdienenden müssen wir noch mehr Anreize für private Vorsorge schaffen, damit es hinhaut.“ So lässt sich der Alterssicherungsbericht 2012 der Bundesregierung auf den Punkt bringen.

Die Berechnungen des Alterssicherungsberichts zum Gesamtversorgungsniveau beruhen aber wie schon in den Vorgängerberichten auf völlig unrealistischen Annahmen. Dies hat sogar der Sozialbeirat in seinem Gutachten zum Alterssicherungsbericht 2008 moniert (1). Korrigiert wurden sie deshalb nicht.

So wird angenommen, dass die Modellfälle über ihre gesamte Erwerbsbiografie hinweg den vollen förderfähigen Beitrag von vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in eine Riester-Rente einzahlen (2) und außerdem die Steuerersparnis aus der schrittweisen steuerlichen Freistellung der Rentenbeiträge im Zuge der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Renten in eine andere Form der privaten Altersvorsorge investieren.

Die Realität sieht jedoch völlig anders aus: Nur die Hälfte der Förderberechtigten hat überhaupt einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Ein Fünftel aller Verträge ruht, wird also gar nicht mehr bespart. Die Höhe der durchschnittlichen Zulagen, die weit unter dem jeweiligen Maximalbetrag liegt, deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Verträge nicht mit dem vollen erforderlichen Beitrag bespart wird. Ein Großteil derer, die von der Niveauabsenkung der gesetzlichen Rente betroffen sind, erfüllt also bereits die erste wesentliche Annahme nicht.

Die zweite für das Aufgehen des politischen Versprechens der Kompensation der Rentenniveausenkung wesentliche Annahme – dass die Versicherten die Steuerersparnis aus der Umstellung der Rentenbesteuerung in eine weitere Form der zusätzlichen Altersvorsorge stecken – dürfte in der Bevölkerung weitestgehend unbekannt sein. Darauf haben die Forscherinnen Barbara Riedmüller und Michaela Willert bereits 2008 hingewiesen (3). Seitdem hat sich an diesem Umstand nichts geändert.

Zwar verfügen – auch das zeigen die umfangreichen Datenteile des Berichts zur Gesamteinkommenssituation und zur Verbreitung betrieblicher und privater Vorsorge – viele Rentnerinnen und Rentner über zusätzliche Einkommen jenseits der gesetzlichen Rente. Aber – auch das zeigt der empirische Teil des Berichts in aller Deutlichkeit: Diese sind hochgradig ungleich verteilt zwischen Seniorinnen und Senioren mit ohnehin bereits hohen Renten- oder Pensionsansprüchen und jenen, die nur über geringe Renten verfügen, zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost und West. Es kann daher keinesfalls davon ausgegangen werden, dass die Rechnung – trotz Unbekanntheit der politischen Anforderung an das Sparverhalten der Versicherten – für alle schon irgendwie aufgeht. Insbesondere für die Geringverdienenden, die trotz hoher Förderquoten schon bei der Riester-Rente unterrepräsentiert sind, dürfte das zusätzliche Besparen einer „Privatrente“ schlicht unmöglich sein.

Eine dritte Annahme der Berechnungen stammt ebenfalls aus Irrealistan: Die Modellfälle mit durchgehender Erwerbsbiografie verfügen allesamt über 45 Beitragsjahre, waren also 45 Jahre durchgehend abhängig beschäftigt. In der Realität erreichen Männer im Schnitt 41,2 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten, die neben Zeiten aus abhängiger Beschäftigung auch beitragsfreie Zeiten enthalten. Frauen erreichen inklusive Kindererziehungs- und anderen rentenrechtlichen Zeiten durchschnittlich nur 29,6 Jahre. Im Westen Deutschlands sind es sogar noch weniger. Vor diesem Hintergrund dürften die Modellvarianten mit fünf Jahren Arbeitslosigkeit und fünf Jahren Lücke gerade zu wie eine Verhöhnung vieler erwerbstätiger Männer und vor allem Frauen wirken. Denn jenseits dieser Zeiten müssten auch bei ihnen noch 40 volle Beitragsjahre erreicht werden. Abschläge durch einen frühzeitigen Renteneintritt, die mittelweile über die Hälfte aller Altersrentnerinnen und -rentner betreffen, gehen in die Modellfälle gar nicht erst ein.

Schließlich sind auch die Annahmen zur Verzinsung der Beiträge und Entwicklung der Leistungen der Riester-Rente und Privatrente eher von einem anderen Stern als von dieser Welt. Angenommen wird, dass die eingezahlten Beiträge und Zulagen kontinuierlich mit vier Prozent verzinst werden, die Verwaltungskosten nicht über 10 Prozent liegen und die Leistungen in der Auszahlungsphase in gleichem Maße dynamisiert sind wie die gesetzliche Rente.

Heike Joebges und andere haben darauf hingewiesen, dass „die häufig getroffene Annahme einer langfristigen nominalen Kapitalmarktrendite von 4 Prozent bis 4,5 Prozent […] gesamtwirtschaftlich vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wachstumsraten äußerst problematisch [ist]“(Joebges u.a. 2012, S. 17) (4). Auch die Entwicklung des Garantiezinses, der seit Einführung der Riester-Rente bereits von 3,75 auf 1,75% um mehr als ein Drittel gesenkt worden ist, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass diese gängige Annahme dringend Korrektur bedürftig ist. Dabei ist die Entwicklung des Garantiezinses noch nicht einmal das Ende der Fahnenstange: Derzeit bettelt die Versicherungsindustrie beim Finanzministerium darum, den Garantiezins noch weiter zu senken oder sogar komplett auszusetzen. Sie steht nämlich vor dem Problem aus den mickrigen Kapitalmarktrenditen dieser Tage die noch relativ gut verzinsten Altverträge bedienen zu müssen. Für die jüngeren Verträge ist eine kontinuierliche Verzinsung von vier Prozent vor diesem Hintergrund mehr als unwahrscheinlich.

Die Verwaltungskosten liegen bei Riester-Produkten in vielen Fällen eher bei 20 Prozent als bei den angenommenen 10 Prozent. Die Leistungen vieler Verträge sind außerdem nicht dynamisiert, so dass sie durch die Preisentwicklung stark entwertet werden. Generell eine Dynamisierung der Riester-Renten im Gleichschritt mit der gesetzlichen Rente anzunehmen, ist daher schon ein starkes Stück. Denn die gesetzliche Rente folgt – zwar modifiziert durch die Dämpfungsfaktoren, aber dennoch gesetzlich garantiert – den Löhnen und ist dadurch an den wirtschaftlichen Fortschritt angekoppelt. Bei Riester: Weit und breit keine Garantie für eine Dynamisierung!

Die Annahmen zur Riester-Rente spiegeln also nicht – wie die Bundesregierung schreibt „die Funktion der Riester-Rente als Kompensation für das Absinken des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung wider“ (S. 187), sondern allenfalls die Illusion dessen wider.

Tatsächlich dürfte in den allermeisten realen Fällen somit bei Weitem nicht das Niveau erreicht werden, das früher die gesetzliche Rente allein garantierte, geschweige denn übertroffen werden. Und dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen eine Riester- und eine Privatrente gar nicht existiert, sondern auch in den vielen Fällen, wo diese zwar vorhanden sind, aber die irrealen Annahmen zur Erwerbsbiografie, zur Verzinsung der Beiträge und zur Entwicklung der Leistungen von den realen Alterssicherungsbiografien nicht erfüllt werden.

Modellrechnungen sind keine empirische Diagnosen oder Prognosen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrem Bericht wohlweißlich hin. Dennoch gründet sie auf höchst fragwürdige Modellrechnungen das Fundament ihrer Rentenpolitik: Das Festhalten an der Niveauabsenkung der gesetzlichen Rente und das Setzen auf eine Kompensation der Lücken durch staatlich geförderte Zusatzvorsorge.

In dem vorliegenden Bericht aus Irrealistan bilden die drei angenommenen Komponenten des Gesamtversorgungsniveaus drei stabile Säulen auf denen die Alterssicherung ruht. In Wahrheit dürfte die eine Säule – die Privatrente – in der Mehrheit der Fälle gar nicht existent sein. Auch die andere Säule, die fest in die Statik der Alterssicherung eingeplant ist, fällt bei mehr als der Hälfte der Versicherten aus, ist bei einem weiteren Fünftel nur rudimentär vorhanden und auch bei denen, die tatsächlich riestern, bleibt unklar, wie sicher und stabil diese Säule ist. Der Mehrheit der Versicherten dürfte die architektonische Konstellation des Drei-Säulenmodells im Alter daher schwer auf die Füße fallen.

Es ist daher höchst fahrlässig, wenn die Bundesregierung mit ihrem Bericht erneut Entwarnung gibt und zum „Weiter so!“ bläst. Denn sie spielt mit ihren Rechenspielchen mit der drohenden Altersarmut von Millionen. Der Mehrheit der von Altersarmut Bedrohten werden auch die Pläne der Bundesregierung zur Aufstockung niedriger Renten nichts nutzen. Denn sie setzen viel zu hohe Anforderungen an Beitragszeiten und privater Vorsorge voraus. Auch lassen die derzeitigen Diskussionen erwarten, dass selbst diejenigen, die diese Anforderungen erfüllen nicht viel zu gewinnen haben. Die zynisch Lebensleistungsrente genannte Almosenrente soll gerade mal 10-15 Euro über der – ohnehin viel zu niedrigen – Grundsicherung im Alter liegen.

Statt einer Fortsetzung des Irrwegs des Drei-Säulen-Prinzips und einer Ergänzung um ein armutspolitisches Placebo ist ein grundlegender Kurswechsel dringend erforderlich: Die gesetzliche Rente muss wieder alleine den Lebensstandard im Alter sichern können und strukturell armutsfest gemacht werden. Dazu muss das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Betriebliche und private Renten können dann hinzutreten, dürfen die gesetzliche Rente aber nicht teilweise ersetzen. Denn sie können es in den meisten Fällen nicht. Die Milliarden aus der Riester-Förderung müssen zur Stärkung des Solidarausgleichs in die gesetzliche Rentenversicherung umgeleitet werden, die Arbeitgeber wieder vollständig paritätisch an den Kosten der Alterssicherung beteiligt werden. Und mit einer aus Steuermitteln finanzierten einkommens- und vermögensgeprüften Solidarischen Mindestrente muss sicher gestellt werden, dass niemand im Alter in Armut leben muss. Für die Beschäftigten bringt ein solcher Kurswechsel nur Vorteile: Sie erhalten wieder eine verlässliche Alterssicherung aus dem öffentlichen System und bezahlen weniger als wenn sie alleine zusätzlich vorsorgen müssen. Es ist daher höchste Zeit für eine ehrliche Bilanz des Drei-Säulen-Prinzips. Der Alterssicherungsbericht 2012 leistet diese mit Sicherheit nicht!

Matthias W. Birkwald, Bundestagsabgeordneter, ist rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dr. Katrin Mohr ist Referentin für soziale Sicherung und Rentenpolitik bei der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

(1) „Zu hinterfragen ist die Annahme im Gesetz, dass die durch die ansteigende Steuerfreistellung der Beiträge zur Rentenversicherung generierten Einkommen vollständig zu einem zusätzlichen Altersvorsorgesparen verwendet werden (Bundestagsdrucksache 16/11060, S. 84).“

(2) Im Fall von Erwerbslosigkeit leisten sie laut Annahme wenigstens den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr.

(3) Riedmüller, Barbara/Willert, Michaela 2008: Die Zukunft der Alterssicherung. Analyse und Dokumentation der Datengrundlagen aktueller Rentenpolitik, Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung

(3) Joebges, Heike/Meinhardt, Volker/Rietzler, Katja/Zwiener, Rudolf: Kapitaldeckung in der Krise. Die Risiken privater Renten- und Pflegeversicherungen, WISO-Diskurs Juli 2012